Rehabilitation
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Finanzierung der Rehabilitations-Maßnahmen
| Phase | Leistungsträger (alternativ) | ||
|---|---|---|---|
| 1. | Medizinische Rehabilitation | Rentenversicherungsträger | Krankenkasse |
| 2. | Teilhabe am Arbeitsleben | Rentenversicherungsträger | Arbeitsagentur |
| Nachbetreuung | Rentenversicherungsträger | Arbeitsagentur | |
Die Maßnahmen werden in Teilabschnitten bewilligt.
Für alle Teilnehmenden gehört das Mittagessen zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation (Die Teilnehmenden in stationärer Form erhalten Essensgeld für die übrigen Mahlzeiten in Selbstversorgung).
Zum Antragsverfahren: Bewerbung · Antrag
Ihr Lebensunterhalt wird während der Rehabilitationsmaßnahmen gesichert durch:
- Rentenversicherungsträger (Übergangsgeld)
- Agentur für Arbeit (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Unterhaltsgeld)
- Sozialamt (Grundsicherung)
- in Abhängigkeit vom individuellen sozialversicherungsrechtlichen Status.
