Finanzierung   der Rehabilitations-Maßnahmen

Phase Leistungsträger (alternativ)
1.Medizinische RehabilitationRentenversicherungsträgerKrankenkasse
2.Teilhabe am ArbeitslebenRentenversicherungsträgerArbeitsagentur
NachbetreuungRentenversicherungsträgerArbeitsagentur

Die Maßnahmen werden in Teilabschnitten bewilligt.

Für alle Teil­nehmen­den gehört das Mittagessen zu den Leistungen der medizinischen Reha­bilitation (Die Teilnehmenden in stationärer Form erhalten Essens­geld für die übrigen Mahlzeiten in Selbst­versorgung).


Zum Antragsverfahren: Bewerbung · Antrag

Ihr Lebensunterhalt wird während der Rehabilitationsmaßnahmen gesichert durch:

  • Rentenversicherungsträger (Übergangsgeld)
  • Agentur für Arbeit (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Unterhaltsgeld)
  • Sozialamt (Grundsicherung)

- in Abhängigkeit vom individuellen sozialversicherungsrechtlichen Status.